Fakten
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Vergeben ist Grösse,
vergessen ist Dummheit
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Fakten
Als Fakten werden Tatsachen bezeichnet die zur Information verbreitet und zur Entscheidungsfindung herbeigezogen werden. Wikipedia.de definiert Tatsache wie folgt: Unter einer Tatsache (lat.factum, res facti; engl. fact, matter of fact) versteht man allgemein einen erwiesenen Sachverhalt. Des Weiteren ist es ein Ausdruck, der mit verschiedenen Nuancierungen verwandt wird. Das lateinische factum verweist auf den Charakter des Gemachten oder Geschehenen in dem Ausdruck. Die Tatsache entzieht sich somit der Phantasie und ist von Fiktion kategorial verschieden. Tatsachen werden in Aussagen konstatiert; jede Aussage benennt einen Sachverhalt, jedoch nur jede wahre Aussage benennt eine Tatsache. Hieran schließt sich die Problematik der Erkenntnis einer Aussage als wahrer Aussage an. Mit der Berufung auf Tatsachen geht ein Anspruch auf Objektivität einher.
Im Rechtswesen wird Tatsache in folgenden Zusammenhängen gebraucht:
* äußere oder innere Vorgänge oder Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart, die dem Beweis zugängig sind; siehe Beweis (Rechtswesen)
* offenkundige Tatsache, ein Sachverhalt der keines Beweises bedarf
Gerade aufgrund des Anspruchs der Objektivität wie auch des Wahrheitsgehalts werden heute Fakten und Tatsachen zur Beschönigung und Vertuschung verwendet. Es bleibt deshalb in jedem Fall unumgänglich, Fakten und Tatsachen auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
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